AGB
Klare Vereinbarungen für Film, Fotografie, Motion und digitale Gestaltung.
1. Auftrag und Leistungsumfang
Diese AGB gelten für kreative Leistungen von Maguera Marta Guerreiro, tätig unter maguera., in Kriessern, Schweiz. Sie werden Bestandteil einer Projektvereinbarung, wenn sie vor dem Vertragsabschluss bereitgestellt und vom Auftraggeber akzeptiert werden. Der Besuch der Website oder eine Anfrage begründet keinen Auftrag.
Ein Auftrag wird durch die Annahme der Offerte oder Projektvereinbarung in Textform, auch per E-Mail, bestätigt. Darin werden Leistungen, Ergebnisse, Honorar und Zeitplan festgehalten. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor.
2. Zusammenarbeit und Termine
Der Auftraggeber stellt vereinbarte Informationen, Materialien, Rückmeldungen und Freigaben rechtzeitig bereit und sorgt für die nötigen Berechtigungen zur vereinbarten Nutzung gelieferter Inhalte. Verzögerungen, Produktionsbedingungen und ihre Auswirkungen auf Termine oder Kosten werden frühzeitig besprochen.
Wenn ein Projekt zusätzliche Fachkenntnisse erfordert, kann maguera. sorgfältig ausgewählte Partner beiziehen und bleibt für die eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich. Zusätzliche externe Kosten werden vorher vereinbart.
3. Korrekturen und Zusatzarbeiten
Enthaltene Korrekturrunden und Abstimmungsschritte stehen in der Offerte. Änderungen am freigegebenen Briefing, zusätzliche Versionen oder Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden vor der Ausführung einschliesslich Kosten und Terminfolgen besprochen und bestätigt. Die gestalterische Schlussfreigabe erfolgt in Textform, auch per E-Mail.
4. Honorar und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Allfällige Anzahlungen oder Teilzahlungen werden in der Offerte vereinbart. Preise werden in Schweizer Franken angegeben, sofern keine andere Währung vereinbart wurde; eine allfällige Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
Reisen, Lizenzen, Produktionsauslagen und weitere Fremdkosten werden gemäss Vereinbarung verrechnet. In der Projektvereinbarung wird festgehalten, ob ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Aufwand gilt.
5. Nutzungsrechte und Projektdateien
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Ergebnissen für den vereinbarten Zweck, die Kanäle und den Nutzungsumfang. Rechte an nicht verwendeten Entwürfen, Rohmaterial und offenen Projektdateien werden nicht automatisch übertragen; deren Herausgabe und Nutzung werden separat vereinbart. Lizenzbedingungen Dritter bleiben anwendbar.
Der Einsatz von AI-generierten oder zusammengesetzten Inhalten wird abgestimmt, soweit er für das Projekt relevant ist. Einschränkungen aus Lizenzen Dritter werden bei der Vereinbarung der Ergebnisse und Nutzungsrechte berücksichtigt.
6. Änderungen und Projektabbruch
Änderungen, Verschiebungen oder ein Projektabbruch werden frühzeitig mitgeteilt. Bereits geleistete Arbeit und vereinbarte, nicht mehr vermeidbare Fremdkosten werden gemäss Projektvereinbarung und anwendbarem Recht abgerechnet. Weitergehende Entschädigungen für reservierte Produktionstermine erfordern eine separate, rechtlich zulässige Vereinbarung. Gesetzliche Beendigungsrechte und ihre Folgen bleiben vorbehalten.
7. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich und verwenden sie nur für die Zusammenarbeit. Beigezogene Partner werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Veröffentlichung von Kundenarbeiten, Namen oder Logos im Portfolio von maguera., Credits und allfällige Sperrfristen werden mit dem Auftraggeber vereinbart.
8. Sorgfalt, Beanstandungen und Recht
Die vereinbarten Arbeiten werden von maguera. mit fachlicher Sorgfalt ausgeführt. Erkennbare Mängel meldet der Auftraggeber zeitnah, damit sie geprüft werden können. Von maguera. zu verantwortende Mängel werden innert angemessener Frist ohne Zusatzkosten behoben; Änderungen des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzarbeiten. Die Freigabe der gestalterischen Richtung hebt anwendbare gesetzliche Mängelrechte nicht auf.
Die Haftung richtet sich nach der Projektvereinbarung und dem anwendbaren Recht. Diese AGB schliessen oder beschränken weder die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit noch andere gesetzlich nicht beschränkbare Haftung. Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender Schutzvorschriften. Der Gerichtsstand richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.